Mehr Informationen für Ärzte und Apotheker
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind in einem besonderen Verfahren nach technischen und strukturellen Maßgaben in der Testregion ausgewählt worden. Neben Ärztinnen und Ärzten und Apotheken nehmen auch Krankenhäuser teil.
Listen teilnehmender Arztpraxen und Krankenhäuser:
[Arztpraxen...] [Krankenhäuser...] [Apotheken...]
Die teilnehmenden Praxen, Apotheken und Krankenhäuser testen in Zusammenarbeit mit 10.000 Versicherten die Praxistauglichkeit und Akzeptanz dieser neuen Chipkartengeneration in der Praxis.
Die Tests werden dabei in drei verschiedene Abschnitte aufgegliedert:
- Im ersten Abschnitt wird zunächst anstelle der heutigen Chipkarten bei den entsprechend ausgestatteten Patienten die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) einmal im Quartal eingelesen. Es werden lediglich die Funktionstüchtigkeit der neuen Chipkarten, der Chip-kartenlesegeräte sowie die notwendigen Software-anpassungen im Praxisverwaltungssystem unter Alltagsbedingungen getestet.
Alle gewohnten Arbeitsabläufe bleiben dabei unverändert. - Im zweiten Abschnitt wird die teilnehmende Praxis und Apotheke dann mit dem neuen Hochsicherheitsnetzwerk des Gesundheitswesens verbunden. Die Onlineverbindung erfolgt dabei über ein spezielles Gerät, das vor Angriffen aus dem Internet abgesichert wird. In diesem Abschnitt wird bei jedem Einlesen einer Chipkarte überprüft, ob der Patient tatsächlich noch bei der Krankenkasse versichert ist oder sich ggf. Zuzahlungsstatus oder Anschrift geändert haben.
Die gewohnten Arbeitsabläufe bleiben dabei auch in diesem Abschnitt nahezu unverändert. - Im dritten Abschnitt erfolgt der Test des eigentlichen Ziels der eGK: Zusätzlich zum gewohnten Papierrezept können die Testteilnehmer ein sog. elektronisches Rezept erhalten. Die elektronischen Rezepte werden bei Besitzern der neuen eGK auf der Karte oder einem speziellen Patienten-postfach abgelegt und können vom Patienten in der Apotheke eingelöst werden. Im Gegenzug wird beim Ausstellen und Einlösen des elektronischen Rezeptes geprüft, ob es möglicherweise Arzneimittel-Interaktionen mit von anderen Kollegen verordneten oder selbst gekauften Medikamenten gibt.
In diesem Abschnitt ergeben sich die meisten Veränder-ungen für den Praxisablauf, da ein elektronisches Rezept nicht mehr wie gewohnt unterzeichnet sondern mit dem neuen Arztausweis elektronisch signiert wird.
Die Leistungserbringer werden durch ihren Primärsystem-hersteller mit
einem eGK-konformen Update für die Praxis-software und einem
Chipkartenlesegerät der neuen Generation ausgestattet. Das
Zusammenspiel zwischen eGK und Heil-berufeausweis und der
Praxisinfrastruktur wird durch einen sog. Konnektor geregelt. Für die
an dem Test teilnehmenden Ärztinnen, Ärzte und Apotheken entstehen in
der Testphase keine Kosten.
Der Heilberufeausweis kann für die Ärzte über die Website der Ärztekammer Schleswig-Holstein unter www.aeksh.de beantragt werden.
Die Apotheker erhalten ihren Ausweis ebenfalls online unter www.apotheke-sh.de.