Die eingesetzten Terminals haben die Bezeichnung eHealth-Terminals.
Diese Geräte werden durch die gematik freigegeben und durch die jeweiligen Softwarehäuser oder das Projektbüro den Leistungserbringern angeboten. Die Geräte müssen Gesundheitskarten und Heilberufsausweise erkennen und das Schreiben auf die Gesundheitskarte ermöglichen.
Die Konnektoren sind die neuen Geräte in einer Arztpraxis und Apotheke, die dem jeweiligen Softwaresystem und dem Kartenlesegerät Zugriff auf die Daten der Gesundheitskarte ermöglichen. Neben dieser Sicherheitsfunktionalität haben Konnektoren weitere Funktionalitäten zum Aufbau sicherer Verbindungen in die Telematikinfrastruktur und zur Protokollierung. Die Konnektoren sind die zentralen Elemente der neuen Telematikinfrastruktur beim Leistungserbringer, sie trennen das lokale Netz von den Onlinediensten.
In Schleswig-Holstein arbeiten wir mit zugelassenen Konnektoren von Cisco-ICW und Siemens.
Die eGK wird die bisherige Krankenversichertenkarte in den nächsten Jahren ersetzen. Diese Gesundheitskarte wird technisch so entwickelt sein, dass sie in der Lage ist, neben ihren administrativen Funktionen auch Gesundheitsdaten verfügbar zu machen. Hierfür ist es erforderlich, die Gesundheitskarte als Mikroprozessorkarte auszugestalten, die geeignet ist, Authentifizierung, Verschlüsselung und elektronische Signatur zu ermöglichen. Die eGK soll dazu beitragen, die Qualität der medizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten zu verbessern.
Die Kartenhersteller der Gesundheitskarten werden von den jeweiligen Krankenkassen beauftragt. Innerhalb der Testverfahren unterstützt die Testregion Schleswig-Holstein Anfragen von Kartenherstellern produzierte Karten vor der Massenproduktion zu testen. Dieses Verfahren hat sich im MKT+ Szenario sehr bewährt. Bei allen Kartenherstellern und Krankenkassen, welche vor dem Rollout im regionalen Projektbüro getestet haben, gab es keine oder nur geringe Probleme mit den Gesundheitskarten im MKT+ Szenario. Deshalb möchten wir die direkte Zusammenarbeit mit den Kartenherstellern auch in den kommenden Releases fortsetzen.
Ein Heilberufsausweis kann in Deutschland von zuständigen Stellen im Gesundheitswesentätigen Personen ausgestellt werden. Im Kontext der eGK ist der HBA stets der elektronische Heilberufsausweis. Besitzer eines HBA können nicht nur Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sein sondern auch Psychotherapeuten, Hebammen und andere im Gesundheitswesen beschäftigte Personen entsprechender Berufsgruppen.
Die ebenso auftretende Abküruzung HPC (Health Professional Card) ist im Grunde identisch zu HBA zu sehen, jedoch ist HPC meisst im technischen Kontext gebräuchlich, HBA mehr im rechtlich- medizinischen.
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erfordert aufgrund technischer und gesetzlicher Vorgaben die Bereitstellung eines elektronischen Arztausweises. Denn ohne den elektronischen Arztausweis können viele Funktionen der eGK nicht genutzt werden. Durch das GKV-Modernisierungsgesetz (siehe SGB V, §291a /b )sind alle Vertragsärzte verpflichtet, beim Zugriff auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte einen elektronischen Heilberufsausweis ( Health Professional Card / HPC) zu verwenden.
Die Trustcenter sind im Projekt Gesundheitskarte für die Zertifikate der Heilberufsausweise und Institutionsausweise zuständig. Für die Ärzte und Apotheken wurden die Karten von D-Trust - Bundesdruckerei - hergestellt.
Die öffentlichen Schlüssel der Heilberufsausweise muss das Trustcenter in einem Verzeichnisdienst bereitstellen. Die Gültigkeit und das Attributszertifikat müssen in Zusammenarbeit mit den Kammern der Leistungserbringer permanent überprüft werden.