Release 0 ab 11. Dezember 2006
Release 1 ab Oktober 2007
Release 2 ab Januar 2009
Basis-Rollout ab Januar 2009
Release 0 ab 11. Dezember 2006
Die Testregionen in Schleswig-Holstein und Sachsen haben Ende des vergangenen Jahres damit begonnen, die ersten Gesund-heitskarten zu erproben. Seit 11. Dezember 2006 werden die am Test in Flensburg teilnehmenden Versicherten mit den neuen Karten ausgestattet.
- Auf der Vorderseite der Testkarten befinden sich:
- Prozessorchip,
- Lichtbild,
- Name,
- Abrechnungsnummer,
- Versichertennummer,
- Name und Logo Ihrer Krankenversicherung,
- Schriftzug "eGK" in Braille-Schrift.
- Auf der Rückseite befinden sich:
- Feld für die Unterschrift,
- Europäische Krankenversicherungskarte.
- Die Funktionalitäten für das elektronische Rezept und die Notfalldaten werden erst ab Juni 2007 zur Verfügung stehen.
- Die Karte bzw. der Prozessorchip wird aber bereits bei Ausgabe der Karte für künftige Funktionserweiterungen vorbereitet sein.
- Die Arztpraxen benötigen für das Auslesen der neuen Karte zunächst keine neue Hardware. Das Praxisver-waltungssystem der teilnehmenden Arztpraxis wird vom Hersteller aktualisiert.
- Die Karte funktioniert im Prinzip wie die bisherige Krankenversicherten-Karte.
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Release 1 ab Oktober 2007
In der Testregion Flensburg testenArztpraxen und Apotheken seit Oktober 2007 die Funktionalitäten der elektronischen Gesundheitskarte, (eGK) das heißt, Speicherung und Auslesen eines elektronischen Rezeptes und dasAnlegen von Notfalldatensätzen für die Versicherten im Zusammenspiel mit dem elektronischen Heilberufeausweis (HBA) von Ärzten und Apothekern.
·Elektronisches Rezept
Langfristig wird das elektronische Rezept das Papierrezept ersetzen, in der Testphase werden jedoch beide noch parallel verwendet. Je nach Organisation und technischer Ausstattung der Praxen kann das Erstellen eines elektronischen Rezeptes sowohl am Empfang oder auch im Behandlungszimmer vorgenommen werden.
Ausstellen und Signieren durch den Arzt / die Ärztin (z.B. im Behandlungszimmer)
Der Arzt wählt über das Praxisverwaltungssystem ein Arzneimittel aus und erstellt im System eine Verordnung. Das genaue Vorgehen kann sich dabei je nach Praxisverwaltungssystem leicht unterscheiden.
Der Arzt „unterschreibt“ das Rezept mit einer digitalen Signatur, d.h. mit seinem sechsstelligen Signatur-PIN. Der Heilberufsausweis muss dafür in dem genutzten Kartenleser oder im Praxisnetzwerk (bei Einsatz einer SMC-A) gesteckt sein.
Je nach Praxissoftware ist es dabei nicht zwingend notwendig, dass die Gesundheitskarte während des Signierens vorliegt, d.h. das signierte Rezept kann auch später auf die Karte geschrieben werden (wichtig z.B. bei telefonischen Bestellungen von Wiederholungsrezepten etc.).
Das mit der elektronischen Unterschrift versehene Rezept wird vom Arzt oder der Helferin auf die Karte gespeichert und parallel ausgedruckt. Hier muss die eGK selbstverständlich gesteckt sein. Ohne Papierrezept darf während der Testphase keine Verordnung eingelöst werden!
Das Papierrezept wird nach wie vor zur Abrechnung des verordneten Medikamentes bzw. zur Einlösung in einer beliebigen Apotheke, die nicht am Test teilnimmt, benötigt.
·Erstellen und Bearbeiten eines Notfalldatensatzes
Die elektronische Gesundheitskarte bietet in der aktuellen Testphase bereits die Möglichkeit, als erste freiwillige Anwendung einen Notfalldatensatz auf der Karte anzulegen. Arzt und Patient sollten im gemeinsamen Gespräch erörtern, ob das Anlegen eines Notfalldatensatzes für den Patienten von Interesse ist. Notfallrelevante Informationen sind z.B. Medikamentenunverträglichkeiten und Allergien sowie chronische Erkrankungen oder notfallrelevante Diagnosen.
Während der Testphase können diese Notfalldatensätze in den am Test teilnehmenden Praxen sowie den Notaufnahmen der teilnehmenden Krankenhäuser ausgelesen werden.
Erstmaliges Erfassen/Anlegen der Notfalldaten
I. Der Arzt dokumentiert die grundsätzliche Einwilligung zur Speicherung der Notfalldaten auf der eGK. In den Praxisverwaltungssystemen ist hierfür ein entsprechendes Einwilligungsschreiben hinterlegt, das ausgedruckt und vom Patient unterzeichnet werden muss. Das unterzeichnete Formular wird von der Praxis aufbewahrt.
II. Die Einwilligung muss dann auch elektronisch auf der Gesundheitskarte festgehalten werden. Hierfür ist das entsprechende Symbol im Praxisverwaltungssystem anzuklicken und den Anweisungen des Systems zu folgen. Der Patient muss die Einwilligung elektronisch durch Eingabe seiner PIN bestätigen.
III. Der Arzt (ggf. auch eine Helferin) erstellt die Notfalldaten im Praxissystem. Hier ist je nach eingesetzter Software leicht unterschiedlich vorzugehen. Üblicherweise lassen sich zunächst verschiedene Oberrubriken (notfallrelevante Diagnosen, Medikation, Allergie/Unverträglichkeit) auswählen. Dann kann aus einem Vorgabenkatalog ausgewählt und schließlich ergänzende Angaben als Freitext gemacht werden. Detailfragen können mit dem zuständigen Softwarehaus oder Servicepartner geklärt werden.
Der Arzt unterschreibt den Notfalldatensatz mit seiner Signatur-PIN.
Der Patient stimmt der Speicherung der Notfalldaten mit seiner PIN zu.
Ergänzen und Ändern vorhandener Notfalldaten
Beginnen Sie bei Schritt III (s. oben).
Wenn der Patient den Arzt darüber informiert, dass bereits Notfalldaten auf seiner eGK gespeichert sind und diese um weitere Daten ergänzt oder Änderungen vorgenommen werden sollen, sind die Schritte I und II nicht notwendig.
Beim Aufruf der Notfalldaten muss im Praxisverwaltungssystem durch ein entsprechendes Symbol/Häkchen/Textinformation angezeigt werden, dass eine grundsätzliche Einwilligung zur Speicherung der Daten vorliegt.
Wichtig zu wissen
Die Notfalldaten können nur bei gestecktem Arzt-HBA oder zugehöriger SMC-B gelesen werden.
Nur der Arzt kann die Notfalldaten mit seinem HBA unterschreiben.
Notfalldaten dürfen nur erhoben bzw. verarbeitet werden, wenn der Patient hiermit einverstanden ist.
Das Praxisverwaltungssystem sollte die Möglichkeit bieten, den Notfalldatensatz auf Wunsch des Patienten auszudrucken und in Papierform zur Verfügung zu stellen.
Zur Nutzung der Daten im Notfall ist kein Einverständnis (keine PIN-Eingabe) notwendig.
Patienten-PIN beim Notfalldatensatz
Der Notfalldatensatz ist eine freiwillige Anwendung, daher muss der Patient hier – im Gegensatz zu Versichertenstammdaten und eRezept – ebenfalls eine PIN eingeben und so der Speicherung mit seiner elektronischen Unterschrift zustimmen.
Technisch existieren mehrere PIN-Verfahren, die in der Praxis unterschiedlich gehandhabt werden. Dabei ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen der Echt-PIN und den so genannten Transport-PIN-Verfahren. Die teilnehmenden Krankenkassen erproben im Test auch die Vor- und Nachteile der verschiedenen PIN-Verfahren.
Vorgehensweise
Sollen bei einem Versicherten Notfalldaten auf die eGK geschrieben werden, sollte im Vorfeld die Frage geklärt werden, welches PIN-Verfahren vorliegt (s.o.). Sofern es sich um eine Echt-PIN oder Transport-PIN-Verfahren handelt, ist zu klären, ob der Patient seine PIN kennt.
Die PIN wird erstmalig gebraucht zum Setzen der Einwilligung für die Anwendung Notfalldaten. Die Anforderung der PIN erfolgt auf dem Display des Kartenterminals, in dem die eGK gesteckt ist. Je nach Praxissoftware wird der Vorgang zusätzlich auf dem Bildschirm des Anwenders dargestellt.
Echt-PIN oder Wirk-PIN - Beim Echt-PIN-Verfahren befindet sich auf der Karte eine PIN, die dem Patienten von seiner Krankenversicherung in Form eines PIN-Briefes mitgeteilt wird. Diese PIN ist sofort nutzbar und muss nicht geändert werden. Dieses Verfahren ist aus anderen Geschäftsfeldern allgemein bekannt (z.B. EC-Karten).
Transport-PIN, fest - Beim Transport-PIN-Verfahren wird dem Patienten ebenfalls eine PIN mitgeteilt, die aber bei erstmaliger Nutzung der Notfalldaten geändert werden muss. Eine Variante der Transport-PIN, bei der der PIN-Wert auf „00000“ eingestellt ist, wird als Null-PIN bezeichnet.
Transport-PIN, leer - Beim Leer-PIN-Verfahren ist der Wert der PIN leer und der Patient muss bei erster Nutzung einer freiwilligen Anwendung seine PIN erstmalig vergeben.
WICHTIG!
Für alle PIN-Verfahren gilt: Hat der Patient seine PIN vergessen, ist zur Freischaltung der Karte ein PUK (PIN-Unblocking-Key) erforderlich. Diesen bekommt der Patient von seiner Krankenversicherung mitgeteilt.
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Release 2 ab Januar 2009
Als nächstes sollen die Online-Funktionalitäten, zunächst der Versichertenstammdatendienst und das online übermittelte elektronische Rezept, in die Testung einbezogen werden. Diese Arbeiten werden flankiert durch ein vom Bundesministerium für Gesundheit gefördertes Forschungs- und Entwicklungsprojekt.
Nachdem die Planungsgrundlagen von der Selbstverwaltung festgelegt wurden und die Finanzierung der Kartenlesegeräte in den Arztpraxen und Krankenhäusern geklärt ist, haben jetzt die Vorbereitungen für die flächendeckende Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarten begonnen. Sie startet zunächst in dem KV-Bezirk Nordrhein in Nordrhein-Westfalen und wird dann nach dem "Zwiebelprinzip" in den angrenzenden Regionen fortgesetzt.
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Basis-Rollout ab Januar 2009
Der Basis-Rollout in im KV-Bezirk Nordrhein
Der Basis-Rollout bildet den ersten Schritt zur anschließenden flächendeckenden Ausgabe der eGK in Deutschland. Der Startschuss fällt in der Region Nordrhein (auch als „Durchstichregion“ bezeichnet). Hier werden alle Vertragsärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Krankenhäuser mit eGK-fähigen (stationären und mobilen) Kartenterminals und angepasster Verwaltungssoftware ausgestattet. Anschließend folgt dann die Ausgabe der eGK, die von den zuständigen Krankenkassen organisiert wird. Verantwortlich für die Organisation des Basis-Rollouts insgesamt ist die gematik in Kooperation mit den Leistungserbringerorganisationen, den involvierten Krankenkassen der Region Nordrhein und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, die gemeinsam die Projektgruppe „Basis-Rollout eGK in Nordrhein“ bilden. Zunächst wird es mit der eGK möglich sein, die Versichertenstammdaten (Name, Adresse und Zuzahlungsstatus) auszulesen. Außerdem ist die eGK zur eindeutigen Identifikation mit einem Foto des Versicherten versehen.
Nach erfolgreichen Tests der Anwendungen der eGK in den sieben Testregionen werden – dem Projektplan entsprechend – schrittweise die weiteren Funktionen der eGK hinzukommen.
Der flächendeckende Basis-Rollout in Deutschland
An den Basis-Rollout in der Region Nordrhein schließt sich der flächendeckende Basis-Rollout in Deutschland an. Er wird in zwei Phasen verlaufen: In der ersten Phase werden die Kartenterminals nach dem „Zwiebelschalenmodell“ ausgerollt. Das heißt, die Ausstattung der Leistungserbringer erfolgt ausgehend von den Grenzregionen um Nordrhein („Zwiebelschalen“). Der Zeitraum hierfür ist auf zwei Quartale angelegt. Die Ausgabe der eGK an die Versicherten in den „Zwiebelschalen“-Regionen erfolgt in der zweiten Phase, sobald der logistische Prozess der Kartenausgabe des Basis-Rollouts in Nordrhein geprüft und abgeschlossen ist (Quality Gate). Auch der flächendeckende Basis-Rollout wird durch die gematik unterstützt und begleitet. Diese Vorgehensweise ermöglicht ein strukturiertes und sukzessives Umsetzen der komplexen Einführung der eGK.
1. Staffel
Nordrhein
2. Staffel
Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Westfalen-Lippe
3. Staffel
Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
4. Staffel
Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen
Schrittweise Realisierung der weiteren Funktionen der eGK
Die Realisierung der weiteren Funktionen der eGK erfolgt schrittweise, dem Projektplan der gematik entsprechend. Danach zeitnah nach dem flächendeckenden Basis-Rollout in Deutschland, die Online-Anbindung der eGK, die einen wichtigen Meilenstein im Aufbauprozess einer Telematik-Infrastruktur (TI) im Gesundheitswesen bedeutet.
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